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   LG Frankfurt/Main, 28.09.2018 - 2-08 O 25/18   

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LG Frankfurt/Main, 28.09.2018 - 2-08 O 25/18 (https://dejure.org/2018,68036)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.09.2018 - 2-08 O 25/18 (https://dejure.org/2018,68036)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. September 2018 - 2-08 O 25/18 (https://dejure.org/2018,68036)
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  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.09.2018 - 8 O 25/18
    Für die Annahme einer sittenwidrigen Schädigungshandlung genügt weder der bloße Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift noch die Tatsache eines eingetretenen Vermögensschadens; vielmehr muss sich eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben (BGH NJW 2012, 1800 Rz.28).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.09.2018 - 8 O 25/18
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH NJW-RR 2013, 550 Rz.25).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.09.2018 - 8 O 25/18
    Für die Zulässigkeit reicht die einseitige Behauptung aller erforderlichen Tatsachen aus (BGH NJW 1994, 1413).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 1 W 41/07

    Zivilprozeßrecht: deliktischer Gerichtsstand bei Anspruch aus Amtshaftung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.09.2018 - 8 O 25/18
    Zum zuständigkeitsbegründenden Begehungsort im Sinne von § 32 ZPO gehört auch der Ort, an dem der schädigende Erfolg eingetreten ist, wenn der Schaden zum Tatbestandsmerkmal, wie z.B. bei § 826 BGB, gehört (BeckOK-Toussaint, 29.Edition 01.07.2018, ZPO § 32 Rdn.13; OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2007, 4637).
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